In Slowenien sind ab heute die Einreisebestimmungen geändert.

Mit der neuen Verordnung hat die slowenische Regierung die Gültigkeitsdauer des PCR-Tests von 48 auf 24 Stunden verkürzt. Das bedeutet, dass der Test nicht älter als einen Tag sein darf, um frei ins Land einreisen zu können.

Personen, die täglich aus geschäftlichen Gründen nach Slowenien einreisen, können weiterhin uneingeschränkt reisen. Sie müssen das Land jedoch spätestens 14 Stunden nach der Einreise verlassen.

Dies bedeutet, dass der erlaubte Aufenthalt auf die Arbeitszeit und die Zeit, die für die An- und Abreise zur Arbeit benötigt wird, begrenzt ist.

Es wurden auch die Regeln für den Transit und den internationalen Transport- und Personenverkehr sowie für das diplomatische Personal geändert.

Internationale Transportunternehmen dürfen sich bis zu 8 Stunden in Slowenien aufhalten. Der Transit durch das Land wurde von 12 auf 6 Stunden verkürzt, von der Einreise bis zum Ausfahrt.

Aus der Liste der Ausnahmen, die einen kurzfristigen Einreise ohne Einschränkungen ermöglichten, wurden dringende geschäftliche Gründe gestrichen.

Bis vor kurzem waren Besuche von engen Familienangehörigen erlaubt. Mit dieser Verordnung werden solche Besuche nicht mehr genehmigt.

Die neuen Einreisebestimmungen verbieten auch Schülern und Studenten den Eintritt, die Bildungseinrichtungen jenseits der Grenze besuchen.

Der Eintritt von Personen, die zur medizinischen Untersuchung oder Behandlung nach Slowenien kommen, wird ebenfalls verweigert.

Diese Verordnung wurde aufgrund der aktuellen epidemiologischen Situation in Slowenien erlassen.

Sie steht im Einklang mit der Tatsache, dass die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage bevorstehen, an denen normalerweise viel gereist wird, und das Ziel ist, das Risiko einer Virusübertragung auf ein Minimum zu reduzieren.

Auf dem : folgenden Link können Sie die aktuelle Situation an den Grenzübergängen nach Slowenien verfolgen.


Ab dem 19. Dezember wurden auch in Österreich die Einreisebestimmungen verschärft.

Der Text wurde rechtlich überarbeitet von Juristin Danijela Todorović.